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Sicherheit & Bestimmungen F/TF-104 vor Einbringen in die Halle F/TF-104 vor Verlassen einer Halle Bestandteile der 780iger Ausrüstung Das Kraftstoffhauptabsperrventil Sicherheitsbestimmungen Schleppen Erlaubnis- und Befähigungsscheine
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Sicherheitsmaßnahmen und -bestimmungen F/TF-104 G, sowie dazugehöriges Equipment
Nachfolgend werden auf dieser und den thematischen Unterseiten (siehe linke Menüführung mit den Auswahlmöglichkeiten unter Punkt ‘Checklisten’) einige Überprüfungen, Sichtkontrollen und Checklisten aufgezeigt, die im Rahmen
- eines Hallenaufenthaltes, - der Vor-, Zwischen- und / oder Nachfluginspektion, - noch im Flugzeugschutzbau (Shelter), - auf dem Vorfeld oder auf ‘Last Chance’, - der so genannten Platte, - durch die Ground-Crew (den Wart, Mechaniker, Dock-Chief) - und/oder Air-Crew (Pilot(en))
durchgeführt wurden.
ANMERKUNG:
Da das JaboG 31 “B” mein damaliger Heimatverband war, beziehen sich die Inhalte der Checklisten natürlich auf die Verfahrensweisen und zum Teil örtlichen Gegebenheiten dieses Traditionsverbandes. Es ist möglich, dass andere Verbände hier und da abweichende Vorschriften und Befehle herausgegeben haben und Abläufe entsprechend ihren Belangen angepasst haben. Eines ist aber sicher: Eine Checkliste oder zum Beispiel auch O.u.V.-Befehl eines Verbandes / Nutzers durfte niemals die entsprechende Vorschrift abändern oder verfälschen.
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Sicherheitsbestimmungen F/TF-104 G vor Einbringen in die Halle (Störbehebung) A R B E I T S B L A T T Nr. 1 (Stand: 1. Februar 1978, Herausgeber TGrp/JaboG 31 “B” - S3 -)
Der 1. Wart oder Dock-Chief war dafür verantwortlich, dass alle unten aufgeführten Sicherheitsvorkeh rungen gemäß Arbeitsblatt Nr. 1 getroffen wurden, bevor das Flugzeug in die Halle kam. Die Durchführungen der Punkte wurden vom 1. Wart bzw. Dock-Chief in der betreffenden Spalte mit Namenskurzzeich en abgezeichnet. Das dafür durch den S3 der Technischen Gruppe/JaboG 31 “B” angelegte und vollständig ausgefüllte Formblatt wurde nach Durchführung der Arbeiten vom Hallenmeister noch 6 Monate aufbewahrt! (Stand: 1. Februar 1978)
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Flugzeug-Kennzeichen:................................. Arbeitsauftragsnummer:.................................
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Punkte
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Erforderliche Arbeiten
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nicht zutreffend
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Mechaniker
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Dock-Chief
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1.
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Sicherungsstifte für MB-Schleudersitz und Kabinendachabsprengung eingesetzt. Beachte TA-Nr. FL1236
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2.
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MB-Sitz mit Abdeckung überzogen. PHI-Abdeckung eingesetzt.
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3.
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Zündstecker der Bordkanone getrennt, Flugzeug entmunitioniert, Bomben und Raketen entladen.
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4.
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Zündleitungen der Unterflügelträger trennen (Stecker müssen aus Zugangsöffnung heraushängen).
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5.
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Zündleitungen zu den Flügelspitzenlasten und Unterflügellasten (Tanks oder FK-Träger) trennen. (Stecker müssen aus Zugangsöffnung heraushängen).
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6.
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Fahrwerkstifte eingesetzt.
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7.
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Außentanks enttankt.
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8.
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Flugzeug in der Halle, Bremsklötze vorgelegt, geerdet, Tropfwanne untergestellt.
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9.
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780er - Ausrüstung angebracht.
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10.
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Fanghaken vorsichtig ablassen (Unterlage verwenden).
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11.
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Sicherungsstifte für Aussenlasten und Aussenlastenträger vorhanden.
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12.
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Kraftstoffhauptabsperrventil “OFF”. Sicherung im E-Raum gezogen.
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13.
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Batterie I und II getrennt. Alle roten Sicherungen gezogen.
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14.
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Bremsschirm ausgebaut. Bremsschirmtor geöffnet.
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15.
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Speedbrake-Absperrventil geschlossen.
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16.
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Anti-Ice-Anlage auf Beschädigung überprüft.
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17.
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Bordbuch auf richtige Eintragungen und Beanstandungen überprüfen.
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18.
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Ablesen des G-Meters
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+ / -
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O. a. Punkte durchgeführt: Mechaniker:..........................Dock-Chief:.................................
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Maßnahmen an Lfz F/TF-04 G vor Verlassen einer Halle nach einer Inspektion, Instandsetzung oder Störbehebung gem. O.u.V.-Befehl Nr. 20-21 / 76 A A R B E I T S B L A T T Nr. 4 (Stand: 1. Februar 1978, Herausgeber TGrp/JaboG 31 “B” - S3 -)
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Flugzeug-Kennzeichen: ........................................... Werk-Nr.: ................................
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I.
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Das abgeschlossene Arbeitsblatt ist von folgendem Personenkreis zu überprüfen und abzuzeichnen.
Bereich Halle 1 - Dock-Chief/Schichtführer Bereich Halle 4/ Post Dock - DockChief/Hallenmeister o.V.i.A. Bereich Halle 4a - Fachgruppenleiter o.V.i.A. Bereich Halle 7 und Halle 3 - Hallenmeister o.V.i.A. Bereich LSH - Prüflaufleiter
Das Arbeitsblatt ist 6 Monate aufzubewahren.
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II.
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Durchzuführende Maßnahmen:
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durchgeführt von (Unterschrift u. Dstgrd)
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1.
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Folgenden Text im Bordbuch, Formblatt 781A, unter dem Symbol “waagerechter Strich” eintragen: “Kontrolle gemäß Arbeitsblatt Nr. 4 durchführen.”
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2.
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Zugängliche Bereiche im Flugzeug auf Fremdkörper überprüfen (Sichtkontrolle)
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3.
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Kontrolle der Lufteinläufe. Beide Lufteinläufe bei geöffneten Inspektionsklappen mit Hilfe einer Taschenlampe auf Fremdkörper, lose Nieten und Beschädigung soweit sichtbar kontrollieren. Im unmittelbaren Bereich vor den Lufteinläufen sind die Rutschmarkierung der Schrauben der Anti-Ice-Schalen zu prüfen und besonders die Rille zwischen Anti-Ice-Kegel und Rumpf auf Fremdkörper überprüfen, Schrauben und Federringe an den Inspektionsklappen auf Vollzähligkeit überprüfen.
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4.
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Kontrolle der Grenzschichtkanäle. Die kammerartige Vertiefung zwischen Lufteinlaufinnenwand und Rumpfwand unter dem Stoßwellen- und Grenzschichtkanal ist durch eine Sichtkontrolle mit Spiegel auf Fremdkörper und Beschädigung zu kontrollieren.
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5.
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Bugradschere (Torque-Schere) trennen.
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6.
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Hebel des Bodenprüf-Wahlventils der Hydraulikanlage in Stellung “Anlage II” sichern.
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7.
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Absperrventil der Geschwindigkeitsbremsanlage (Speed-Brakes) in Stellung “OPEN” sichern.
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8.
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Sicherungsstifte für Außenlasten und Außenlastenträger vorhanden.
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9.
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Bordbuch auf offene Beanstandungen überprüfen. Nicht behobene Beanstandungen sind der Einsatzsteuerung zu melden.
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10.
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Ablesen des G-Meters. + / -
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11.
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Nach Durchführung aller Punkte gemäß Arbeitsblatt ist die Kontrolle im Bordbuch auszutragen.
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Datum: ............... Unterschift ............................................
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Die Bestandteile der 780er Ausrüstung für Lfz-Baumuster F/TF-104 G (siehe auch obiges Bild der F-104G mit 780er Ausrüstung)
Übrigens waren die roten Fahnen ‘Remove Before Flight’ gern gesehene Schlüsselanhänger und Sammelobjekte. Später (und natürlich bis heute) gab es die Fahnen dann auch in Kleinformat für eben diesen Zweck und nicht nur mit dem ‘Remove-Vermerk’, auch Waffensysteme wurden darauf verewigt.
1.
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Staurohrschutz
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2.
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Antennenschutz
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3.
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Zwei Abdeckungen für Messflügel
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4.
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Temperaturfühlerabdeckung
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5.
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Zwei Abdeckungen für Lastverteilerraumkühllufteinläße
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6.
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Eine Schußkanalabdeckung
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7.
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Zwei Abdeckungen für Ansaugschachtöffnungen (Duct)
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8.
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Zwei Abdeckungen für Stoßwellenabsaugkanal
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9.
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Zwei Stifte für Hauptfahrwerk (Fahrwerkstifte)
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10.
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Eine Sicherungsklammer für Bugfahrwerk
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11.
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Zwei Schutzkappen für Fahrwerkstore
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12.
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Kantenschutz
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13.
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Sicherungsnadel für Speedbrake-Absperrventil
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14.
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Sicherungsklammer für Fanghaken
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Das Kraftstoffhauptabsperrventil
Der Schutzschalter befindet sich auf der linken Konsole und hat eine rote Schutzkappe mit einem Bügelblech. Die dazugehörige Sicherung findet sich im E-Raum (Mitte der J-Box) und trägt die Aufschrift ‘FUEL SHUT OFF’.
Elektrisches Schließen - Batterie Nummer 1 angeschlossen - Sicherung im E-Raum gedrückt - Schalter ‘FUL SHUT OFF’ auf Stellung ‘OFF’
Mechanisches Schließen - Hebel im Fahrwerkschacht links oben hinter Fahrwerksbein über Bodenluftsicherheitsschalter eindrücken und sofort wieder herausziehen.
Beachte! Falls der Hebel nicht herausgezogen wird, fährt der Stellmotor des Kraftstoffhauptabsperrventils gegen den Widerstand (Hebel) an und kann zerstört werden. Das Kraftstoffhauptabsperrventil kann nur elektrisch geöffnet werden!
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Sicherheitsbestimmungen beim Schleppen ( T.O. 1F-104G-2-2 )
1. Schleppstange auf ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren, d.h.
- Inspektionsdatum - Kontrollbohrung mit roter Farbe ausgegossen - Vorhandensein des Abscherstiftes - Halteseil vorhanden - Sämtliche Haltebolzen auf festen Sitz überprüfen
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2. Vorbereitung zum Schleppen
Anmerkung: Der Federweg des Bugfederbeins muss 2 bis 6 Zoll betragen (Abstand zwischen roten Ring und Fahrwerkzylinder)
- Schleppstange anhängen - Bremsklotz entfernen - Erdungskabel entfernen - Bugfederbeinschere (Torque) trennen - Staurohrschutz entfernen - E-Raum geschlossen - Triebwerkzugangsklappe geschlossen - Mann in Cockpit, Kabinendach geschlossen - Bordbuch vorhanden - bei Dunkelheit und schlechter Sicht die Positionslampen verwenden. - bei unebenem Boden oder Schnee über 13 bis 25 cm musste mit einem Schleppseil am Hauptfahrwerk geschleppt werden.
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3. Der Schleppvorgang
- Schleppgeschwindigkeit 10 km/h - an unübersichtlichen Stellen nur mit Einweisungspersonal schleppen. - Hallentore wenn möglich links und rechts mindestens 3 Meter weit öffnen und feststellen. - beim Schleppen in die Lärmschutzhalle (LSH) nur mit Einweisungspersonal der Fachgruppe ‘Triebwerk’ - Gastmaschinen nur mit Anleitung des eingewiesenen Fachpersonals der BaseFlight bewegen. - Nur im Notfall bremsen!
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4. Nach dem Schleppen
- Bremsklotz vorlegen - Luftfahrzeug erden - Kabine und E-Raum geschlossen und verriegelt. - Bordbuch übergeben (z.B. Hallenmeister) - Staurohrschutz aufsetzen - Schutzkanten anbringen - Neue Position der Einsatzsteuerung melden.
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Erlaubnis- und Befähigungsscheine Zur Ansicht und zur Information sind hier einmal zwei Beispiele solcher Bescheinigungen eingebracht. |
Rechts ist ein so genannter Rotkreuz-Abnahme-Nachweis aufgeführt. Mit diesem Ausweis bzw. der dahinterstehenden Ausbildung konnte ich z.B. das “Rote Kreuz” für einen Laufrad- und/oder Bremsenwechsel abnehmen und aus dem Bordbuch austragen.
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In einem Flugbetriebsbereich darf man selbstredend nicht einfach überall “frei nach Schnauze” herumfahren. Vielleicht mag es manchmal nicht so aussehen, aber alles ist organisiert und ablauforientiert geregelt. Weiterhin sind Sicherheitsmaßnahmen und deren Einhaltung unbedingt erforderlich, damit man selbst den reibungslosen Ablauf und Betrieb erkennt, aber auch darin erkannt wird und sich sicher bewegt.
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Rechts der damals unbedingt notwendige Ausweis, um sich überhaupt in der Sperrzone des “Flugbetriebsbereiches” aufhalten zu dürfen. Wenn ich mir das Foto so anschaue. Tja, lang lang ist’s her!
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Zur Information!
Alle hier gezeigten Dokumente werden schon seit vielen Jahren nicht mehr verwendet und sind inzwischen im digitalen Zeitalter und der Computerüberwachung durch ganz andere Legitimationsmittel ausgetauscht worden worden. Die mir hier überlassenen Bezüge stellen somit also keine Nutzungs- oder Anwendungsgefahr mehr dar, sondern haben nur noch informativen Charakter und / oder höchstens einen mir nicht bekannten Sammlerwert.
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Die Informationen sind meinen persönlichen Erinnerungen oder AAP-Unterlagen entnommen und basieren weiterhin auf meine damaligen Schulungsunterlagen der Technischen Schule der Luftwaffe 1 in Kaufbeuren. Bevor sie völlig vergilben und zerfallen bzw. entfallen, lass ich sie hier lieber wieder aufleben.
Copyright falls nicht anders angegeben liegt bei ©Rolf Ferch (Für einige Bildausschnitte gilt die Gesamtquellenangabe)
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Meinerseits gesucht und zudem stets dankbar bin ich für die Überlassung und / oder erlaubter Verwendung von Fotos, Anleitungen, Technischer- und sonstiger Dokumentation zur F-104 sowie den Geschehnissen jener Zeit!
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